Studium der Humanmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen

Für das Studium der Humanmedizin werden Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizinstudiums angerechnet. Die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

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