Studium der Zahnmedizin; Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Für das Studium der Zahnmedizin werden unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland sowie eines im Ausland betriebenen Humanmedizinstudiums angerechnet. Es können auch im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen anerkannt werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

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