Studium im Beamtenverhältnis; Informationen zum Fachbereich Sozialverwaltung (Fachrichtung Rentenversicherung)

Der Studiengang Rentenversicherung mit dem Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)“ zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. In dieser Fachrichtung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dritten Qualifikationsebene für die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern ausgebildet.

Ab dem Studienjahr 2016/2017 mit Beginn im September 2016 erfolgt die Ausbildung zusammen mit den Tarifbeschäftigten der Bayerischen Versorgungskammer, für deren Bedürfnisse die Ausbildungsinhalte der Fachrichtung Rentenversicherung partiell modifiziert sind.

Das Studium wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn, angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung in Bayern bzw. bei der Bayerischen Versorgungskammer.

In Ihrer späteren Tätigkeit entscheiden Sie über die Versicherungspflicht und die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Leistungen zur Teilhabe und dies aufgrund einschlägiger gesetzlicher Vorschriften. Möglich ist auch der spätere Einsatz in externen Beratungsstellen, in den Verwaltungsabteilungen, in der Datenverarbeitung bei den Rentenversicherungsträgern oder bei Trägern der Rehabilitation (Kliniken). Die Schwerpunkte des Studiums liegen deshalb im Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch – (Gesetzliche Rentenversicherung) einschließlich der zugehörigen Nebengesetze. Als ausgebildete Nachwuchskraft der Bayerischen Versorgungskammer entscheiden Sie u. a. über Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für Mitglieder und Versicherte im Bereich der berufsständischen und kommunalen Altersversorgung.

Der Ausbildung beginnt jährlich am 1. September mit einem 2wöchigen Einführungspraktikum in den jeweiligen Ausbildungsbehörden. Ab Mitte September beginnt das Studium. Insgesamt umfasst der Studiengang 19 Monate fachtheoretisches Studium und 17 Monate berufspraktische Ausbildung.

Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Ausbildungsbehörden. Die Ausbildung wird je nach Ausbildungsbehörde im Angestellten- oder Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt.

Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe „Weiterführende Links“).

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