Studium; Lehramt für Sonderpädagogik

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:


  • das erziehungswissenschaftliche Studium,
  • das vertiefte Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung,
  • das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule das Studium eines Unterrichtsfachs.


Das Studium kann auch erweitert werden durch ein Erweiterungsfach, z.B. eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung).


Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:


  • Durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik in einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung
  • sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.


Die Erweiterung mit einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung ist grundsätzlich möglich.



In Bayern besteht keine Möglichkeit, die sonderpädagogische Fachrichtung „Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ zu studieren.

Deshalb bitten wir Interessenten aus anderen Bundesländern mit der Fachrichtung Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik sowie Lehrkräfte der Grund- und Mittel- und Realschule, die Interesse an einem Quereinstieg haben, sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu wenden.

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