Studium; Universitäten
Universitätsstudiengänge verbinden Forschung und Lehre zu einer vornehmlich wissenschaftsbezogenen Ausbildung. Sie bereiten auf eine berufliche Tätigkeit vor, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden erfordert.
Den Universitäten obliegt die Weiterentwicklung der Wissenschaften. Sie vermitteln eine wissenschaftliche Ausbildung, die zur selbstständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse befähigt. Die Universitäten haben das Recht zur Promotion und zur Habililtation; sie bilden den wissenschaftlichen Nachwuchs heran. An Universitäten werden in der Regel Theologie, Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Medizin, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und die verschiedenen Lehrämter angeboten. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich um Abschlüsse handelt, die durch eine Hochschulprüfung oder eine staatliche Prüfung („Staatsexamen“) bzw. kirchliche Prüfung erworben werden.
Hochschulprüfungen
Durch die Hochschulprüfungen werden die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master erworben. Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen für Studienanfänger/Studienanfängerinnen die Regel.
Die neuen Abschlüsse haben die vormaligen Abschüsse Diplom und Magister ersetzt. Abhängig von der Fächergruppe werden in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern der Bachelor/Master of Science, of Engineering oder of Arts (bisher Diplom) verliehen; in den Sprach- und Kulturwissenschaften sowie teilweise auch in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften der Bachelor/Master of Arts (bisher Magister).
Die Vorteile der neuen Studienabschlüsse sind kürzere Studienzeiten bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und eine Aufgliederung der Lehrinhalte in fest definierte, kombinierbare und übertragbare Einheiten (Module). Am Ende einer solchen Einheit stehen studienbegleitende Prüfungen, für die Sie Leistungspunkte (credit points) erhalten und die in der Summe Ihre Gesamtqualifikation ausmachen. Die erworbenen Leistungspunkte können Sie bei einem Wechsel des Studienortes „mitnehmen“. Das erleichtert die Anerkennung und den Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen im In- und Ausland.
Staatsprüfungen/Kirchliche Prüfung
In den Rechtswissenschaften, der Medizin und dem Lehramt schließen die Studiengängen mit einer staatlichen Prüfung ab, in der Theologie mit einer kirchlichen Prüfung.
Promotion
Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn und setzt in der Regel einen Masterabschluss voraus.
Informationen mit einem Überblick über die Adressen aller bayerischen Universitäten (mit Links zu den jeweiligen Homepages) bietet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe „Weiterführende Links“).
Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Universität.