Suchtkrankheiten, Hilfen bei

Suchtkranke und suchtgefährdete (z. B. alkoholkranke, drogen- und medikamentenabhängige) Menschen sowie deren Angehörige können in rund 110 Psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen (PSB) für Suchtgefährdete und Suchtkranke Rat und Hilfe erhalten.


Diese Suchtberatungsangebote in Bayern nehmen vor allem die Aufgabe der ambulanten Beratung und Betreuung wahr. In den meisten Fällen erfolgen hier die ersten Kontakte mit den Betroffenen; Weichenstellungen zur stationären oder ambulanten Therapie werden ermöglicht, eine Entgiftungsbehandlung kann vermittelt und Nachsorge bei ehemaligen Abhängigen zur Vermeidung von Rückfällen kann geleistet werden. Die PSB bieten auch Hilfestellung bei der Klärung der Kostenübernahme für die Behandlung und Rehabilitation an.


Zu den niedrigschwelligen Angeboten und denen der Überlebenshilfe, die für Abhängige illegaler Drogen neben den Beratungsstellen sofort erreichbar sind und ohne Wartezeiten und unbürokratisch zur Verfügung stehen, gehören beispielsweise:


  • Das Projekt „Drogennotdienst L43“ der Prop e.V. in München,
  • Notschlafstellen für obdachlose Abhängige in München, Nürnberg und Augsburg (über 50 Plätze),
  • Kontaktläden für Drogenkonsumenten/-innen in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Kempten und Lindau, Donauwörth und Dingolfing.


Weitere Angebote der Suchthilfe für Jugendliche sind Jugendcafés und Jugendtreffs in einigen größeren bayerischen Städten. Frauenspezifische Angebote werden in München, Nürnberg und Regensburg vorgehalten.


In Bayern sind die Bezirke für die Sicherstellung der ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe zuständig.


Im Rahmen ihrer Zuständigkeit können die Kosten ambulanter und stationärer Leistungen für suchtkranke und suchtgefährdete Personen von der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und der Sozialhilfe übernommen werden.


Mit der Hilfe für suchtkranke und suchtgefährdete Menschen befassen sich neben den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege unter anderem private Organisationen und Selbsthilfe-Gemeinschaften.


Psychosoziale Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste, Gesundheitsämter, Jugendämter und Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, bayerische Bezirke, Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)


www.kbs-bayern.de

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