Taktisch-Technischen Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.  

Zweck und Gegenstand

Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.

Art und Höhe

Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow