Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung

Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Gerätschaften für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen, aktive (von einer Energiequelle) abhängende Medizinprodukte und vieles mehr.

Produktsicherheit und Medizinprodukte


Hersteller und Händler dürfen nur sichere technische Produkte und Medizinprodukte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an den EU-Richtlinien und an den europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit


Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten wie z.B. Haushaltsgeräte, Sportgeräte und Spielzeug werden EU-weit ausgetauscht.



Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.


Die Gewerbeaufsicht


  • berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE- Kennzeichnung technischer Produkte (Erklärung, dass die Anforderungen der einschlägigen EU- Richtlinien an die Beschaffenheit des Produktes eingehalten werden), zu europäischen Sicherheitsstandards und zum Konformitätsbewertungsverfahren,
  • kontrolliert technische Produkte und Medizinprodukte auf Messen und Ausstellungen und im Handel durch gezielte Stichproben,
  • kontrolliert technische Produkte im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
  • nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und
  • zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.


 


Wenn Sie Fragen zu Beschaffenheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung Ihres Regierungsbezirkes wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe „Weiterführende Links“) zur Verfügung.

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