Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes

Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung. Weiterhin überwachen sie z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.

Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel. 

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