Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Approbation

Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Wenn Sie an der Universität München studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig. Die Regierung von Oberbayern ist ferner zuständig, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz tierärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ist die Regierung von Unterfranken Ihr Ansprechpartner.

Merkblätter in denen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise aufgeführt sind sowie weitere Informationen finden Sie unter „Weiterführende Links“.

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