Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis für Labore

Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen, insbesondere Versuche, mikrobiologische oder serologische Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen wollen oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben wollen.

Von der Arbeit mit vermehrungsfähigen Tierseuchenerregern kann eine nicht unerhebliche Gefahr für die Tierbestände einer Region ausgehen. Daher ist die Kenntnis und regelmäßige Kontrolle der Institutionen, die mit diesem Material umgehen, unerlässlich. Vor der Erlaubniserteilung durch die zuständige Regierung wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen. Durch entsprechende Anlagen und Nebenbestimmungen im Erlaubnisbescheid wird gesichert, dass die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden und die seuchenrechtliche Unbedenklichkeit gewährleistet ist.

Die unten genannten Voraussetzungen müssen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Jeder Wechsel, der mit der Leitung der Tätigkeit beauftragten Person sowie jede wesentliche Änderung der Räume oder Einrichtungen ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zuständige Behörde ist die Regierung.

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