Transnationale Zusammenarbeit im Donauraum; Beantragung einer Förderung
„Interreg V B Donauraum“ ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.
Zweck
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt im Donauraum. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu erproben. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
Gegenstand
Eine zentrale Herausforderung ist die sehr unterschiedliche Wirtschaftskraft der beteiligten Regionen. Ökonomische und soziale Innovationen bilden deshalb einen Schwerpunkt. Zudem gilt es das Potential zu nutzen und zu bewahren, das die kulturelle und landschaftliche Vielfalt der Donauregionen bietet. Dafür ist auch eine gute Verkehrsanbindung entscheidend. Angesichts der Fragmentierung in zahlreiche nationale und regionale Verwaltungseinheiten ist zudem eine verbesserte Administration ein wichtiges Thema.
Im Zentrum stehen somit gemeinsame Themen, die das tägliche Leben beeinflussen, wie z. B. Erreichbarkeit, Verkehr, Arbeitsmarkt, Umweltschutz oder Risikovorsorge. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Regionen zu erhöhen sowie ihre Stärken und Schwächen auszugleichen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von „Interreg V B Donauraum“ haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina, die Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Teile der Ukraine.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden z. B. Machbarkeitsstudien und Entwicklungsstrategien, der Aufbau von Informationszentren, Kompetenz-, Wissens- und Technologietransferzentralen und anderen gemeinsamen Institutionen sowie kleine Infrastruktur- und Pilotinvestitionen. Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Projektkosten.