Transnationale Zusammenarbeit in Mitteleuropa; Beantragung einer Förderung

„Interreg V B Mitteleuropa“ ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Zweck

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Gegenstand

Mitteleuropa fungiert als eine Schnittstelle Europas. Gleichzeitig ist der Großraum von großen ökonomischen, geographischen und strukturellen Unterschieden geprägt. Den städtischen Wachstumsräumen stehen große ländlich geprägte, wirtschaftlich schwächere Räume gegenüber.

Interreg Mitteleuropa konzentriert sich auf Themenfelder, die Wachstum unterstützen und Wirtschaft, Umwelt und Soziales verbinden. Sie umfassen die Bereiche Innovation, Reduzierung des CO2-Ausstoßes, Natürliche und Kulturelle Ressourcen sowie Verkehr.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von „Interreg V B Mitteleuropa“ haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt für bayerische Antragsteller bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten.

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