Transnationale Zusammenarbeit in Nordwesteuropa; Beantragung einer Förderung

„Interreg V B Nordwesteuropa“ ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Nordwesteuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Zweck

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Nordwesteuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Die Partner erarbeiten gemeinsam Strategien und Lösungsansätze für ihr jeweiliges Kernthema und setzen diese in Pilotprojekten um. Der internationale Austausch und die unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe der Projektpartner bieten Raum für innovative Lösungen und den gegenseitigen Austausch von Fachwissen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Gegenstand

Der Programmraum Nordwesteuropa umfasst einige der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und ist geprägt von zahlreichen Metropolregionen und Großstädten. Angesichts dieser urbanen Struktur und des starken wirtschaftlichen Wachstums stellen Luft- und Wasserverschmutzung, Verkehrsbelastung und auch soziale und demographische Gegebenheiten Bereiche dar, in denen innovative Ansätze und Lösungen gefunden werden müssen. Das Interreg-Programm Nordwesteuropa fördert deshalb Projekte aus den Themenfeldern Innovation, Reduzierung des CO2-Ausstoßes sowie Ressourcen- und Materialeffizienz.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von „Interreg V B Nordwesteuropa“ haben. Förderfähige Partner sind dabei z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (hier die Regierungsbezirke Ober-, Mittel-, Unterfranken und Schwaben), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, die Republik Irland, Luxemburg, das Vereinigte Königreich und Teile der Niederlanden und Frankreich sowie die Schweiz.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz für bayerische Projektpartner beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Projektkosten.

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