Tuberkulosekranke
20.01.2020
Nicht krankenversicherte Tuberkulosekranke haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf Krankenhilfe in der Sozialhilfe bzw. der Kriegsopferfürsorge oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge