Übergangsgeld; Beantragung beim Unfallversicherungsträger

In der Unfallversicherung erhält der Verletzte Übergangsgeld während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn er arbeitsunfähig oder wegen der Teilnahme gehindert ist, eine ganztägige Erwerbstätigkeit auszuüben.

§ 49 Sozialgesetzbuch VII

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