Übergangsgeld; Beantragung beim Unfallversicherungsträger
20.01.2020
In der Unfallversicherung erhält der Verletzte Übergangsgeld während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn er arbeitsunfähig oder wegen der Teilnahme gehindert ist, eine ganztägige Erwerbstätigkeit auszuüben.
§ 49 Sozialgesetzbuch VII