Überstundenvergütung
20.01.2020
Arbeitnehmer, die über eine tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich (Tarifvertrag, Arbeitsverhältnis) festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur gesetzlich zulässigen Arbeitszeit (Arbeitsschutz) arbeiten, können einen Anspruch auf Überstundenvergütung und auf einen besonderen Zuschlag zum Normallohn haben.
Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Arbeitgeber; Gewerkschaften