Umschulung, Förderung der

Arbeitsuchende können gefördert werden, um ihnen den Übergang in andere geeignete berufliche Tätigkeiten zu ermöglichen, insbesondere um ihre berufliche Beweglichkeit zu sichern oder zu verbessern.

Umschulung für behinderte Menschen siehe Berufsförderung für behinderte Menschen;
Siehe auch Rentenversicherung, Unfallversicherung und Behinderte Menschen, Hilfen für.
Umschulung der Kriegsopfer siehe Kriegsopferfürsorge

Anspruchsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Leistungen siehe Fortbildung, berufliche, Weiterbildung, berufliche

Agentur für Arbeit, Jobcenter

www.arbeitsagentur.de

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