Umweltberatung; Durchführung

Handlungsbezogene Umweltberatung fördert ganz wesentlich umweltgerechtes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger.

Güter und Dienstleistungen muss jeder Einzelne selbstverantwortlich umweltverträglich beschaffen, gebrauchen, einer Entsorgung zuführen oder in Anspruch nehmen. Aufklärung und Information über die teilweise komplizierten Zusammenhänge und Verflechtungen im Umweltbereich sind deshalb auch eine zentrale Aufgabe des Staats. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Umweltberatungsleistungen u. a. an Ihrem Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt sowie bei vielen Gemeinden und Städten.

Im Umweltlexikon des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz werden die wichtigsten Fachbegriffe aus dem Bereich Umweltschutz erklärt (siehe „Weiterführende Links“).

Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt „UmweltWissen“ im Internet zur Verfügung (siehe „Weiterführende Links“).“

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