Umweltbildung; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und Pflege von Naturlehrpfaden

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Errichtung und Pflege von Naturlehrpfaden

Zweck


Durch die Zuwendungen können Lehr- und Erlebnispfade gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung neu angelegt, wiederhergerichtet und/oder erweitert werden.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungen können gemeinnützige Vereine und Verbände erhalten, kirchliche Träger, kommunale Körperschaften und ihre Zusammenschlüsse, Stiftungen (kommunal geprägt), Träger von staatlich anerkannten Umweltstationen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, jedoch keine natürlichen Personen.


Zuwendungsfähige Ausgaben


Sachausgaben für Tafeln, Verankerungen, interaktive Elemente sowie Begleitmaßnahmen im direkten Umfeld einer Lehr- und Erlebnispfadstation sowie Ausgaben für die Konzeption und Umsetzung von Lehr- und Erlebnispfaden inkl. der Erarbeitung umweltpädagogischer Begleitmaterialien durch externe Auftragnehmer.


In Ausnahmefällen sind bei erfahrenen Umweltbildungseinrichtungen in Bayern auch Personalausgaben von angestellten Fachkräften bis zu den bei der Förderung von Umweltstationen üblichen Höchststundensätzen förderfähig.


Art und Höhe


Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse oder Zuweisungen.


Für die Wiederherrichtung/Erweiterung von Lehrpfaden beträgt der Höchstfördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Für die Neuanlage eines Lehrpfades beträgt der Höchstfördersatz zwischen 50 % und (in Ausnahmefällen) bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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