Umweltbildung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der gleichnamigen Richtlinien Zuwendungen zur Intensivierung der Umweltbildung in Bayern.

Zweck


Zweck der Zuwendung ist es, die Umweltbildung/Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) in Bayern mit gezielten Umweltbildungsangeboten zu intensivieren.


Gegenstand


Gefördert werden Projekte, die der Intensivierung der BNE in Bayern dienen.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände.


Zuwendungsfähige Kosten


Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal-, Sach- und Betriebsausgaben sowie Ausgaben für Baustoffe und Baumaterialien zur Errichtung von baurechtlich nicht genehmigungspflichtigen, naturnahen Außenanlagen und  für modellhafte Anschauungsobjekte.


Art und Höhe


Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch zweckgebundene Zuschüsse oder Zuweisungen.


Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe der Bedeutung des Projekts sowie der Leistungsfähigkeit des Projektträgers bis zu 70 v. H. als Zuschuss oder Zuweisung gewährt werden.

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