Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen („Wetterballon“) ist eine Erlaubnis erforderlich.

Ein unbemannter Freiballon („Wetterballon“) darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.


Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:


  • technische Daten des Ballons
  • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
  • Anzahl der Nutzlastpakete
  • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
  • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
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