Unfallversicherung; Anmeldung durch den Arbeitgeber

Wenn Sie erstmalig Beschäftigte einstellen, müssen Sie dies binnen einer Woche bei dem für Ihr Unternehmen zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger melden.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat als Zweig der Sozialversicherung die Aufgabe, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhüten sowie im Versicherungsfall neben der Verpflichtung zur Wiederherstellung der Gesundheit des Versicherten finanzielle Entschädigungsleistungen zu gewähren. Sie wird durch Beiträge der Unternehmer, für bestimmte Bereiche von Bund, Land und den Gemeinden finanziert und gliedert sich in die gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

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