Unfallversicherung; Sterbevierteljahr

In der Unfallversicherung erhalten die Witwe oder der Witwer eines durch einen Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit Verstorbenen für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe der als Vollrente berechneten Verletztenrente für den verstorbenen Versicherten.

§ 65 Absatz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII

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