Unfallversicherung; Sterbevierteljahr
20.01.2020
In der Unfallversicherung erhalten die Witwe oder der Witwer eines durch einen Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit Verstorbenen für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe der als Vollrente berechneten Verletztenrente für den verstorbenen Versicherten.
§ 65 Absatz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VII