Unfallversicherung; Wehrdienst, soziale Sicherung
20.01.2020
Für Soldaten besteht in der Unfallversicherung kein Versicherungsschutz.
Wehrdienstunfälle werden nach dem Soldatengesetz und Soldatenversorgungsgesetz i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt. Siehe Kriegsopfer, Hilfen für