Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung mit der Aufgabe, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhüten sowie Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit zu gewähren. Sie wird durch Beiträge der Unternehmer, für bestimmte Bereiche vom Bund, den Ländern und den Gemeinden finanziert und gliedert sich in die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie die Sparte landwirtschaftliche Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

In der Unfallversicherung sind u.a. versichert:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf versicherte Tätigkeiten sowie auf den direkten Weg zur und von der versicherten Tätigkeit.

Unternehmer, die nicht kraft Gesetzes oder Satzung pflichtversichert sind, können der Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig beitreten.

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt:

Maßnahmen zur Verhütung (Unfallverhütung) und zur Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld, Kleiderverschleiß, Reise- und Transportkosten), Verletztenrente, Leistungen an Hinterbliebene, Sterbegeld (Bestattungskosten), Abfindung von Renten, Haushaltshilfe, Betriebs- und Haushaltshilfe für Landwirte

§ 22 Sozialgesetzbuch I, §§ 2-6, 26 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VII, § 23 Sozialgesetzbuch VIII

Gesetzliche Unfallversicherungsträger

www.dguv.de

www.svlfg.de

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