Unterbringung und Betreuung; Erstellung von Gutachten und ärztlichen Zeugnissen

Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte und der gerichtsärztliche Dienst bei den Oberlandesgerichten erstellt Gutachten bei Fragen der Unterbringung und der Betreuung.

Die gerichtsärztlichen Dienste bei den Oberlandesgerichten erstellen Gutachten im Zusammenhang mit der Einrichtung, Verlängerung und Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung. Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen ärztliche Zeugnisse bei Fragen der Unterbringung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).

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