Unterstützte Beschäftigung; Beantragung

Seit Januar 2009 haben schwerbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf Unterstützte Beschäftigung. Unterstützte Beschäftigung ist ein ambulantes – vor Ort, in den Betrieben wirksames – Angebot für Menschen mit Behinderung mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Unternehmen – also auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt.


Unterstützte Beschäftigung besteht zunächst aus einer Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung, also des Lernens und Einübens am und für den Arbeitsplatz. Ziel ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Bei Bedarf folgt anschließend eine Berufsbegleitung – also eine Betreuung nach persönlichen Ansprüchen, während die Tätigkeit eigenverantwortlich und eingebettet in betriebliche Abläufe ausgeübt wird. Die betriebliche Qualifizierung ist als Rehabilitationsmaßnahme angelegt und dauert bis zu 2 Jahre. Die Leistungen werden bei Zuständigkeit eines Reha-Trägers von diesem, im Übrigen vom Inklusionsamt erbracht. In der Zeit der betrieblichen Qualifizierung sind die Menschen mit Behinderung sozialversichert wie Teilnehmer an anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen auch; danach wie jeder andere Beschäftigte.


Zielgruppe für Unterstützte Beschäftigung sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderung, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bedürfen. Darüber hinaus sollen Menschen erreicht werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens – eine Behinderung erfahren.


Rehabilitationsträger, Agenturen für Arbeit, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Inklusionsamt


www.arbeitsagentur.de


www.zbfs.bayern.de

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