Vergabeverfahren von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen; Beratung öffentlicher Auftraggeber

Die sog. VOB-Stellen beraten als Vergabeberatungsstelle öffentliche Auftraggeber sowie private Zuwendungsempfänger bei deren Vergabeverfahren bis zur Auftragserteilung.

Die VOB-Stelle (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird zur Vermeidung von Vergabefehlern und aufwendigen Nachprüfungsverfahren präventiv tätig. In konkreten Vergabeverfahren sind die VOB-Stellen Ansprechpartner zu Fragen des Vergaberechts, um Vergabefehler und Nachprüfungsverfahren zu vermeiden.


Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma oder dem Ort der Baumaßnahme sondern dem Sitz der Vergabestelle.


Die VOB-Stelle steht öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern für folgende beratenden Aufgaben zur Verfügung:


  • Anlauf- und Koordinierungsstelle für Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes
  • Beratung in Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterhalb und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oberhalb des EU-Schwellenwertes
  • Beratungsstelle für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV, der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) und (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow