Vergabeverfahren von Bauleistungen; Durchführung von Nachprüfungen

Die sog. VOB-Stellen werden als Nachprüfungsstellen für Vergabeverfahren von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, in bestimmten Fällen tätig.

Die VOB-Stellen (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind bei den Regierungen angesiedelt und stehen Bietern und Bewerbern als Nachprüfungsstelle für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben werden müssen, zur Verfügung.


Die Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem Sitz der Beschwerde führenden Firma oder dem Ort der Baumaßnahme sondern dem Sitz der Vergabestelle.

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