Verkehrspsychologie; Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis

Liegen oder lagen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nicht (mehr) vor, wird die Erlaubnis aufgehoben. Die Seminarerlaubnis kann auch nachträglich mit Auflagen verbunden werden.

Die Seminarerlaubnis wird aufgehoben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine der Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt war und damit die Erlaubnis gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Bestand der Mangel nur bei der Erteilung und ist inzwischen erledigt, muss keine Aufhebung erfolgen.


Die Seminarerlaubnis wird ebenfalls aufgehoben, wenn erst nach deren rechtmäßiger Erteilung eine der Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt wird. Grund hierfür sind beispielsweise Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers, wenn dieser wiederholt seine Pflichten verletzt oder gegen Auflagen verstößt.


Die Anerkennungsbehörde kann auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie noch Auflagen erteilen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Seminare sicherzustellen.

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