Verkehrspsychologische Berater; Rücknahme und Widerruf der Anerkennung sowie Aufsicht über die verkehrspsychologischen Berater

Eine durch die Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. erteilte Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht (mehr) vorliegen.

Personen, die eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen und nach dem Besuch eines besonderen Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung anordnen.


Verkehrspsychologische Berater werden von der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. anerkannt.


Eine Aufhebung, weil die Voraussetzungen dieser Anerkennung nicht mehr vorliegen, wird durch die Regierung der Oberpfalz erlassen.

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