Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung

Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.

Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“.


Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.

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