Vermessung; Durchführung einer Teilungsvermessung

Bei Teilungsvermessungen werden neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt. Teilungsvermessungen führt das zuständige staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund eines Vermessungsantrags durch.

Teilungsvermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt werden.
Teilungsvermessungen führt das zuständige staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund eines Vermessungsantrags durch. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert.

Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich. Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet das zu teilende Grundstück liegt.

Nach der amtlichen Teilungsvermessung erstellt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einen Fortführungsnachweis, in dem die Veränderungen im Liegenschaftskataster (z.B. Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert werden. Dieser wird dem Notar zur Beurkundung des Grundstücksgeschäfts zugesandt. Anschließend trägt das Grundbuchamt die Eigentumsänderung in das Grundbuch ein.

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