Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie des Bayerischen Biodiversitätsprogramms 2030.
Zweck
Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert.
Gegenstand
Folgende Maßnahmen werden in einer naturschutzfachlich definierten Gebietskulisse honoriert:
- Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
- Erhalt von Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen
Bei den Nieder- und Mittelwäldern sichert das VNP Wald die Fortführung der traditionellen Nutzung, die ohne eine finanzielle Unterstützung nicht mehr rentabel durchgeführt werden kann. In diesen zweistufig aufgebauten Bestände wird die Oberschicht (häufig Eiche) als Bauholz genutzt, während in der Unterschicht jeweils eine Teilfläche als Brennholz jährlich genutzt wird. Dadurch entwickeln sich sehr lichte Bestände mit einer immensen Artenfülle. Ebenso wird der Nutzungsverzicht im Sinne der Erhaltung von Biotopbäumen oder das Belassen von Totholz, soweit dies aus naturschutzfachlichen Gründen sinnvoll und erwünscht ist, gefördert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- private und körperschaftliche Waldbesitzer,
- Rechtler sowie
- von Waldbesitzern beauftragte Vereine bzw. Verbände.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung (Kostenpauschalen). Die Maßnahmen werden mit Kostenpauschalen entsprechend der Anlage der Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald (siehe unter „Rechtsgrundlagen“) gefördert.