Vertreterpool an staatlichen Gymnasien; Stundenabrechnung
Zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen werden an staatlichen Gymnasien sog. Vertretungspools gebildet. Die erteilten Vertretungspool-Unterrichtsstunden werden abgerechnet.
Idealerweise verfügt eine Schule über mehrere Lehrkräfte, die in unterschiedlichen Fächern eingesetzt werden können und die „auf Abruf“ im Vertretungsfall kurzfristig zur Verfügung stehen. Diese Lehrkräfte sind innerhalb eines „Rahmenvertrages“ für eine bestimmte von der Schulleitung festgelegte Jahresstundenzahl beschäftigt. Arbeitsvertraglich wird zwischen der Lehrkraft und dem Bayerischen Landesamt für Schule vereinbart, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nachträglich geändert wird, wenn die zunächst festgelegte Jahresstundenzahl unter- oder überschritten wird.