Vertriebene; Hilfen

Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben. Nähere Einzelheiten zur Zugehörigkeit zum Personenkreis der Vertriebenen bzw. Heimatvertriebenen können den §§ 1, 2 Bundesvertriebenengesetz entnommen werden.

Die Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft kann nur noch durch eine Behörde, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an Vertriebene oder Flüchtlinge zuständig ist, festgestellt werden.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweis liegt bei der Ausstellungsbehörde.

§§ 1, 2, 10, 15, 100 Bundesvertriebenengesetz, Artikel 116 Grundgesetz

Bundesverwaltungsamt;                                                              Ausgleichsamt bei der Regierung von Mittelfranken, Marienstraße 21, 90402 Nürnberg (Zweitschriften, Gebiet Bayern)

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