Wehrdienst und Reservistendienst; Beantragung von Unterhaltssicherungsleistungen

Unterhaltssicherungsleistungen können freiwillig Wehrdienstleistenden und deren Familienangehörigen bzw. Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistende), gewährt werden.

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (Reservistendienstleistung), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Weiterführende Informationen zu den verschiedene Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz finden Sie unter „Weiterführende Links“.

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