Wehrdienstbeschädigung;Wehrdienst, soziale Sicherung

Bei gesundheitlichen Schädigungen wird für die Folgen der Schädigung nach Beendigung des Dienstverhältnisses Versorgung gewährt. Stirbt der Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, erwerben seine Hinterbliebenen einen Versorgungsanspruch. Art und Höhe der Leistungen entsprechen jenen für KriegsopferHeilbehandlung und bei Arbeitsunfähigkeit bestehen einige Abweichungen.


§§ 80-83 Soldatenversorgungsgesetz


Bundeswehrverwaltung (Bundeswehr-Dienstleistungszentren)

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