Weinrecht; Beantragung der Eintragung eines Lagenamens in die Weinbergsrolle

Der Lagename bezeichnet den „Geburtsort“ des Weines. In der Weinbergsrolle werden alle bayerischen Lagen, die als zulässige geographische Herkunftsbezeichnung für Qualitätsweine verwendet werden können, eingetragen. Der Lagename darf nur verwendet werden, wenn er in die Weinbergsrolle eingetragen ist.

Für Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A. und Sekte b.A. dürfen als geografische Herkunftsbezeichnungen nur Lagenamen verwendet werden, die in die Weinbergsrolle eingetragen sind und deren Rebflächen in einer oder mehreren Gemeinden desselben Anbaugebietes belegen sind.

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