Werkstätten für behinderte Menschen; Beantragung einer Förderung für Investitions- oder Mietkosten
Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen.
Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, die aufgrund einer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Zweck der Förderung
Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass ausreichend zeitgemäße Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen für die berufliche Bildung und Beschäftigung zur Verfügung stehen. Damit wird auch schwerstbehinderten Menschen eine berufliche Bildung und Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Träger/Betreiber anerkannter Werkstätten (Wohlfahrtsverbände und die ihnen angeschlossene Organisationen, Vereine, Stiftungen, private Betreiber etc.).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können (im Rahmen bestehender Ausgabenobergrenzen) Kosten für Neubau, Umbau oder Modernisierungsmaßnahmen bzw. Erwerb oder Anmietung einer Immobile zum Zwecke des Betriebs einer Werkstatt für behinderte Menschen sowie deren Ausstattung.
Art und Höhe der staatlichen Förderung
Der Förderanteil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beträgt 65 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten und wird in der Regel als Zuschuss (80 v.H.) und Darlehen (20 v.H.) ausgereicht.