Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer

Die Bundesagentur für Arbeit führt Zulassungsverfahren für die Entsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus den Staaten Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland durch.

Zum 1. Juli 2015 endete die Begrenzung der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe, im Bereich der Reinigung von Gebäuden, von Inventar und Verkehrsmitteln sowie bei der Tätigkeit von Innendekorationen.

Auch für Kroatien gilt ab diesem Zeitpunkt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, die deutsch-kroatische Werkvertragsvereinbarung findet keine Anwendung mehr.

Die Bundesagentur für Arbeit führt Zulassungsverfahren für die Entsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer aus den Staaten Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien im Rahmen von Werkverträgen in der Bundesrepublik Deutschland durch.

Keine Zulassung ist erforderlich für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

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