Wohnen im Alter; Beantragung einer Förderung für ein neues Wohn- oder Unterstützungskonzept

Im Rahmen der Richtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von innovativen neuen Wohn- und Unterstützungsformen.

Zweck


Demografische und strukturelle Veränderungen erfordern neue Wohn- und Unterstützungskonzepte für ältere Menschen. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Flexible Assistenzleistungen, ambulante Wohn- und Betreuungsformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können. Diesem Bedürfnis entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause in Bayern voranzubringen.


Gegenstand


Im Rahmen der Richtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ werden auf Antrag neue Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter unterstützt, die eine „Anschubfinanzierung“ benötigen, wie:


Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen, Betreutes Wohnen zu Hause, Quartierskonzepte, die insb. die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, Seniorenhausgemeinschaften, Generationsübergreifende Wohnformen, die insb. Konzepte für ältere Menschen berücksichtigen, sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, wie z.B. Aufbau von Wohnberatungsstellen, Wohnen für Hilfe.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind Initiatoren neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.


Zuwendungsfähige Kosten


  • Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft im Umfang von bis zu einer halben Stelle für den Aufbau, die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung. Hierzu zählen auch Personal- und Sachausgaben für Vorbereitungstätigkeiten zur Initiierung und zum Aufbau der neuen Konzepte.
  • notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden fachlichen Begleitung, z.B. für eine Moderation, die beispielsweise die Bewohner einer generationsübergreifenden Wohnform zusammenbringt und das Miteinander steuert und
  • notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und für die besonderen Bedürfnisse der älteren Menschen erforderliche Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume, z.B. seniorengerechte Küche, Tische und Stühle usw.


Art und Höhe


  • Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bewilligt.
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind maximal sechs Monate vor Projektbeginn förderfähig.
  • Die Zuwendung beträgt
    • bis zu 10.000 € für neue Konzepte, wie
      • Bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen und
      • Betreutes Wohnen zu Hause und

    • bis zu 40.000 € für neue Konzepte, wie
      • Seniorenhausgemeinschaften
      • Generationsübergreifende Wohnformen und
      • sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

    • bis zu 80.000 Euro für neue Konzepte, wie
      • Quartierskonzepte


Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der erforderlichen tatsächlichen Ausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der beantragten Gesamtausgaben) einzubringen.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow