Wohnungsbauprämie; Beantragung

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können für Aufwendungen zum Wohnungsbau eine Wohnungsbauprämie erhalten. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Jedes Jahr sind Sparleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro (ab dem Sparjahr 2021: 700 Euro) bei Ledigen und 1.024 Euro (ab dem Sparjahr: 2021: 1.400 Euro) bei Verheirateten begünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% (ab dem Sparjahr 2021: 10%) der prämienbegünstigten Sparleistungen.

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