Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.

Zweck


Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.


Gegenstand


Gefördert werden Modellprojekte zur  Betreuung und Beratung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in den Kommunen in Bayern.


Zuwendungsempfänger


Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen


Art und Höhe


Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst maximal die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Personalkosten.


Bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten wird die Personalkostenpauschale nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz angesetzt.


Die Förderung von höheren Sachkosten erfolgt nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

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