Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
Gegenstand
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in den Kommunen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst maximal die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Personalkosten.
Bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Personalkosten wird die Personalkostenpauschale nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz angesetzt.
Die Förderung von höheren Sachkosten erfolgt nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.