Zahnarzt/Zahnärztin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
20.01.2020
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Zulassung als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.