Zwischenstaatliche Verträge, Kriegsopferfürsorge
Im Bereich der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer, Hilfen für) oder Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von österreichischer Seite berufliche Ausbildung nach den Vorschriften des dort geltenden Kriegsopferversorgungsgesetzes mit Ausnahme der Vorschriften über Leistungen für den Lebensunterhalt und über die Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung; Beschädigte nach dem österreichischen Kriegsopferversorgungsgesetz oder Heeresversorgungsgesetz erhalten bei einem ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland von deutscher Seite berufliche Fortbildung, Umschulung und Ausbildung sowie Schulausbildung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, mit Ausnahme von Leistungen für den Lebensunterhalt sowie von Hilfen zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes und zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz.
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle