Ratten- und Mäusebekämpfung
Am 08. und 09. Mai 2023 führt die Fa. Sehrt – Schädlingsbekämpfung, Gelnhausen-Hailer, im Auftrag der Gemeinde Kleinostheim eine planmäßige Ratten- und Mäusebekämpfung in der Gemeinde durch.
Im Rahmen dieser Bekämpfungsmaßnahme können auch Bürger bzw. Nutzungsberechtigte gegen Kostenersatz Leistungen in Anspruch nehmen. Fahrt- oder Arbeitskosten fallen nicht an, es wird lediglich das Arbeitsmaterial durch den Schädlingsbekämpfer berechnet.
Wenn Sie sich an dieser Aktion beteiligen wollen, so melden Sie es bitte
bis zum 03.05.2023 im Rathaus der Gemeinde Kleinostheim, Zimmer 15, Tel. 06027/474-214, E-Mail: kuebra.gezgin@kleinostheim.de
Die sachkundigen und geprüften Schädlingsbekämpfer sind mit amtlichen Ausweisen versehen. Grundsätzlich werden nur Rodentizide verwendet, die amtlich geprüft und zugelassen sind.
Ratten sind gefährliche Krankheitsträger und können erfolgreich nur gemeinschaftlich bekämpft werden. Die angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen dienen ausschließlich den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung. Es wird daher dringen gebeten, die Angehörigen des Bekämpfungsdienstes nach besten Kräften zu unterstützen und alles zu unterlassen, was den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen beeinträchtigen oder gefährden könnte.
Beugen Sie der Ratten -und Mäuseplage vor – Kompostieren ist kein Kunststück!!
Kompostieren lassen sich alle leicht verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle.
Belästigungen durch Gerüche und Ungeziefer sind bei richtiger Handhabung vermeidbar.
Un- und schwerverrottbare Materialien und solche, die aus hygienischen Gründen oder wegen ihrer Schadstoffbelastung bedenklich sind, dürfen nicht kompostiert werden. Dies sind:
- Gekochte Essensreste, Fleisch, Fisch, Fette, Knochen und Eierschalen
(Ratten und Mäuse können angelockt werden, Krankheitskeime können sich vermehren) - Unkraut und kranke Pflanzen (Unkraut und Krankheitskeime können sich vermehren)
- Glas, Metalle, Kunststoffe
- Leder, Gummi, Textilien
- Lacke, Farbreste, Öle, Chemikalien aller Art, Putzmittelreste
- Verbundmaterialien
- Zigarettenasche, Staubsaugerbeutelinhalte, Holz- und Kohlenasche, Grillkohlen
(meist hohe Schwermetallgehalte) - Fäkalien, Windeln, Rückstand aus Sickergruben, Kleintierstreu (aus hygienischen Gründen)
Des Weiteren gilt folgendes zu beachten:
- Essensreste keinesfalls durch die Toilette spülen, denn damit werden nur die Ratten in der Kanalisation gefüttert. Übrigens verfolgen die Tiere auch den Futterweg zurück und können deshalb auch einmal bei ihrem „Brötchengeber“ vorbeischauen.
- Fleischreste u. ä. am besten mit der Biotonne entsorgen. Mäuse und Ratten gelangen mit der Zeit in fast jeden Kompostbehälter.
- Neben den Kompostbehältern eine Ratten- bzw. Mäuseköderbox aufstellen, die mit Festködern bestückt ist. Hunde und Katzen meiden diese Festköder, die nur in sehr großen Mengen gefährlich werden können.
Im eigenen Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit bitten wir dringend, die oben genannten Hinweise zu beachten.