Sperrung einer Teilstrecke des Südweges während der Krötenwanderung

Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird während des Zeitraums der Krötenwanderung der Südweg ab der Einmündung Scheblerstraße bis zum Abzweig des Weges zur Rückersbacher Schlucht für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Das betrifft auch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, Holzselbstwerber, private und gewerbliche Holzabfuhr. Sperrmaßnahmen werden während der Krötenwanderung ausgeschildert und betreffen je nach Witterung den Zeitraum von Ende Februar bis voraussichtlich Ende März.

Die Sperrmaßnahmen werden überwacht, Verstöße werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten um Verständnis für diese befristete Sperrmaßnahme zum Schutz der Amphibien.

GEMEINDE KLEINOSTHEIM

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