Sperrung einer Teilstrecke des Südweges während der Krötenwanderung
17.02.2023
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes wird während dem Zeitraum der Krötenwanderung der Südweg ab der Einmündung Scheblerstraße bis zum Abzweig des Weges zur Rückersbacher Schlucht für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Das betrifft auch land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, Holzselbstwerber, private und gewerbliche Holzabfuhr. Sperrmaßnahmen werden während der Krötenwanderung ausgeschildert und betreffen je nach Witterung den Zeitraum von Mitte/Ende Februar bis voraussichtlich Mitte April.
Die Sperrmaßnahmen werden überwacht, Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Wir bitten um Verständnis für diese befristete Sperrmaßnahme zum Schutz der Amphibien.
GEMEINDE KLEINOSTHEIM