UPDATE – Abkochgebot im gesamten Ortsgebiet
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund von einer Verkeimung (Enterokokken) im Trinkwasser gilt ab sofort ein Abkochgebot im gesamten Ortsgebiet.
Abgekocht werden muss Wasser, das zum
- – Trinken,
- – Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Lebensmitteln,
- – Herstellung von Eiswürfeln,
- – Zähneputzen
verwendet wird.
Für folgende Zwecke kann aus Gründen der praktischen Handhabung auf ein Abkochen verzichtet werden:
- – Körperpflege (Duschen & Händewaschen), dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.
- – Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf mindestens 60 °C einstellbar ist oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.
- – Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.
- – Sonstige Reinigungszwecke
Folgende Kombination von Temperatur und Einwirkzeit wird beim Abkochen als ausreichend angesehen:
Wasser einmal sprudelnd Aufkochen (ca. 100 °C) und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Für die meisten Anwendungszwecke sollte anschließend so lange gewartet werden, bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Wir informieren sie umgehend, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Aufgrund behördlicher Auflagen ist hiermit frühstens gegen Anfang der Woche zu rechnen.
Ihre Gemeindewerke Kleinostheim